gemeindeverwaltung Gemeinde Rüegsau

Arbeitslosengeld in Rüegsau

Gemeinde Rüegsau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rüegsau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rüegsau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rüegsau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rüegsau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rüegsau
Rüegsaustrasse 40
3417 Rüegsau
Schweiz

Telefon:

034 460 70 70

Webseite:

www.hasle-ruegsau.ch

Email:

gemeindeschreiberei@ruegsau.ch

Fax:

034 460 70 79

Rüegsau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rüegsau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rüegsau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rüegsau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rüegsau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rüegsau. Telefon: 034 460 70 70 - E-mail: gemeindeschreiberei@ruegsau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rüegsau: www.hasle-ruegsau.ch

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