gemeindeverwaltung Gemeinde Schlosswil

Arbeitslosengeld in Schlosswil

Gemeinde Schlosswil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schlosswil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schlosswil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schlosswil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schlosswil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schlosswil
Riedstrasse 14
3082 Schlosswil
Schweiz

Telefon:

031 711 01 25

Webseite:

www.schlosswil.ch

Email:

gemeinde@schlosswil.ch

Fax:

031 711 03 36

Schlosswil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schlosswil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schlosswil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schlosswil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schlosswil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schlosswil. Telefon: 031 711 01 25 - E-mail: gemeinde@schlosswil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schlosswil: www.schlosswil.ch

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