gemeindeverwaltung Gemeinde Schüpfen

Arbeitslosengeld in Schüpfen

Gemeinde Schüpfen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schüpfen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schüpfen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schüpfen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schüpfen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schüpfen
Mühleweg 2
3054 Schüpfen
Schweiz

Telefon:

031 879 06 08

Webseite:

www.schuepfen.ch

Email:

gemeindeschreiberei@schuepfen.ch

Fax:

031 879 70 99

Schüpfen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schüpfen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schüpfen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schüpfen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schüpfen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schüpfen. Telefon: 031 879 06 08 - E-mail: gemeindeschreiberei@schuepfen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schüpfen: www.schuepfen.ch

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