gemeindeverwaltung Gemeinde Schwarzhäusern

Arbeitslosengeld in Schwarzhäusern

Gemeinde Schwarzhäusern

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schwarzhäusern ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwarzhäusern. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schwarzhäusern :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schwarzhäusern wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schwarzhäusern

4911 Schwarzhäusern
Schweiz

Telefon:

062 922 20 23

Webseite:

www.schwarzhaeusern.ch

Email:

gemeinde@schwarzhaeusern.ch

Fax:

062 922 20 24

Schwarzhäusern - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schwarzhäusern, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schwarzhäusern oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schwarzhäusern erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schwarzhäusern

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schwarzhäusern. Telefon: 062 922 20 23 - E-mail: gemeinde@schwarzhaeusern.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schwarzhäusern: www.schwarzhaeusern.ch

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