gemeindeverwaltung Gemeinde Sorvilier

Arbeitslosengeld in Sorvilier

Gemeinde Sorvilier

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Sorvilier ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sorvilier. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Sorvilier :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Sorvilier wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Sorvilier
Rue Principale 18
2736 Sorvilier
Schweiz

Telefon:

032 492 18 29

Webseite:

www.sorvilier.ch

Email:

adm.sorvilier@bluewin.ch

Fax:

032 492 51 15

Sorvilier - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Sorvilier, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Sorvilier oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Sorvilier erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Sorvilier

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Sorvilier. Telefon: 032 492 18 29 - E-mail: adm.sorvilier@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Sorvilier: www.sorvilier.ch

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