gemeindeverwaltung Gemeinde St. Immer

Arbeitslosengeld in Saint-Imier

Gemeinde St. Immer

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Saint-Imier ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Immer. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Saint-Imier :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde St. Immer wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde St. Immer
rue Agassiz 4
2610 Saint-Imier
Schweiz

Telefon:

032 942 44 24

Webseite:

www.saint-imier.ch

Email:

info@saint-imier.ch

Fax:

032 942 44 90

Saint-Imier - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde St. Immer, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Saint-Imier oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Saint-Imier erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Saint-Imier

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde St. Immer. Telefon: 032 942 44 24 - E-mail: info@saint-imier.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde St. Immer: www.saint-imier.ch

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