gemeindeverwaltung Gemeinde St. Stephan

Arbeitslosengeld in St. Stephan

Gemeinde St. Stephan

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in St. Stephan ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Stephan. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in St. Stephan :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde St. Stephan wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde St. Stephan

3772 St. Stephan
Schweiz

Telefon:

033 729 11 11

Webseite:

www.ststephan.ch

Email:

info@ststephan.ch

Fax:

033 729 11 19

St. Stephan - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde St. Stephan, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in St. Stephan oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in St. Stephan erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in St. Stephan

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde St. Stephan. Telefon: 033 729 11 11 - E-mail: info@ststephan.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde St. Stephan: www.ststephan.ch

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