gemeindeverwaltung Stadt Steffisburg

Arbeitslosengeld in Steffisburg

Stadt Steffisburg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Steffisburg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Steffisburg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Steffisburg :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Steffisburg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Steffisburg
Höchhusweg 5
3612 Steffisburg
Schweiz

Telefon:

033 439 44 44

Webseite:

www.steffisburg.ch

Email:

info@steffisburg.ch

Fax:

033 439 44 45

Steffisburg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Steffisburg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Steffisburg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Steffisburg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Steffisburg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Steffisburg. Telefon: 033 439 44 44 - E-mail: info@steffisburg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Steffisburg: www.steffisburg.ch

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