gemeindeverwaltung Gemeinde Sumiswald

Arbeitslosengeld in Sumiswald

Gemeinde Sumiswald

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Sumiswald ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sumiswald. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Sumiswald :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Sumiswald wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Sumiswald
Lütoldstrasse 3
3454 Sumiswald
Schweiz

Telefon:

034 432 33 44

Webseite:

www.sumiswald.ch

Email:

gemeinde@sumiswald.ch

Fax:

034 432 33 55

Sumiswald - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Sumiswald, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Sumiswald oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Sumiswald erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Sumiswald

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Sumiswald. Telefon: 034 432 33 44 - E-mail: gemeinde@sumiswald.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Sumiswald: www.sumiswald.ch

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