gemeindeverwaltung Gemeinde Tschugg

Arbeitslosengeld in Tschugg

Gemeinde Tschugg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Tschugg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Tschugg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Tschugg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Tschugg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Tschugg
Oberdorf / Schulhaus
3233 Tschugg
Schweiz

Telefon:

032 338 14 50

Webseite:

www.tschugg.ch

Email:

gemeinde@tschugg.ch

Fax:

032 338 14 03

Tschugg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Tschugg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Tschugg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Tschugg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Tschugg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Tschugg. Telefon: 032 338 14 50 - E-mail: gemeinde@tschugg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Tschugg: www.tschugg.ch

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