gemeindeverwaltung Gemeinde Uebeschi

Arbeitslosengeld in Uebeschi

Gemeinde Uebeschi

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Uebeschi ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Uebeschi. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Uebeschi :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Uebeschi wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Uebeschi
Dorf 39
3635 Uebeschi
Schweiz

Telefon:

033 346 50 40

Webseite:

http://uebeschi-be.ch.ch

Email:

info@uebeschi.ch

Fax:

033 346 50 49

Uebeschi - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Uebeschi, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Uebeschi oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Uebeschi erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Uebeschi

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Uebeschi. Telefon: 033 346 50 40 - E-mail: info@uebeschi.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Uebeschi: http://uebeschi-be.ch.ch

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