gemeindeverwaltung Gemeinde Uetendorf

Arbeitslosengeld in Uetendorf

Gemeinde Uetendorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Uetendorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Uetendorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Uetendorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Uetendorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Uetendorf
Dorfstrasse 48
3661 Uetendorf
Schweiz

Telefon:

033 346 40 40

Webseite:

www.uetendorf.ch

Email:

gemeinderat@uetendorf.ch

Fax:

033 346 40 41

Uetendorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Uetendorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Uetendorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Uetendorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Uetendorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Uetendorf. Telefon: 033 346 40 40 - E-mail: gemeinderat@uetendorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Uetendorf: www.uetendorf.ch

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