gemeindeverwaltung Gemeinde Arni (AG)

Arbeitslosengeld in Arni (AG)

Gemeinde Arni (AG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Arni (AG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Arni (AG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Arni (AG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Arni (AG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Arni (AG)
Staldenstrasse 10
8905 Arni (AG)
Schweiz

Telefon:

056 649 90 10

Webseite:

www.arni-ag.ch

Email:

gemeindekanzlei@arni-ag.ch

Fax:

056 649 90 13

Arni (AG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Arni (AG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Arni (AG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Arni (AG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Arni (AG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Arni (AG). Telefon: 056 649 90 10 - E-mail: gemeindekanzlei@arni-ag.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Arni (AG): www.arni-ag.ch

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