gemeindeverwaltung Gemeinde Urtenen

Arbeitslosengeld in Urtenen

Gemeinde Urtenen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Urtenen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Urtenen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Urtenen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Urtenen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Urtenen
Zentrumsplatz 8
3322 Urtenen
Schweiz

Telefon:

031 850 60 60

Webseite:

www.urtenen-schoenbuehl.ch

Email:

gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch

Fax:

031 850 60 65

Urtenen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Urtenen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Urtenen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Urtenen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Urtenen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Urtenen. Telefon: 031 850 60 60 - E-mail: gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Urtenen: www.urtenen-schoenbuehl.ch

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