gemeindeverwaltung Gemeinde Wald (BE)

Arbeitslosengeld in Zimmerwald

Gemeinde Wald (BE)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zimmerwald ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wald (BE). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zimmerwald :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wald (BE) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wald (BE)
Dorf 37
3086 Zimmerwald
Schweiz

Telefon:

031 810 60 70

Webseite:

www.wald-be.ch.ch

Email:

gemeinde.wald@iz-region-bern.ch

Fax:

031 810 60 75

Zimmerwald - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wald (BE), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zimmerwald oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zimmerwald erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zimmerwald

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wald (BE). Telefon: 031 810 60 70 - E-mail: gemeinde.wald@iz-region-bern.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wald (BE): www.wald-be.ch.ch

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