gemeindeverwaltung Gemeinde Walkringen

Arbeitslosengeld in Walkringen

Gemeinde Walkringen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Walkringen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Walkringen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Walkringen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Walkringen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Walkringen
Unterdorfstrasse 1
3512 Walkringen
Schweiz

Telefon:

031 701 00 22

Webseite:

www.walkringen.ch

Email:

gemeinde@walkringen.ch

Fax:

031 701 37 05

Walkringen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Walkringen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Walkringen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Walkringen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Walkringen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Walkringen. Telefon: 031 701 00 22 - E-mail: gemeinde@walkringen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Walkringen: www.walkringen.ch

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