gemeindeverwaltung Gemeinde Wiggiswil

Arbeitslosengeld in Wiggiswil

Gemeinde Wiggiswil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wiggiswil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wiggiswil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wiggiswil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wiggiswil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wiggiswil

3053 Wiggiswil
Schweiz

Telefon:

031 869 05 02

Webseite:

Email:

gemeinde.deisswil.wiggiswil@bluewin.ch

Fax:

031 869 05 02

Wiggiswil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wiggiswil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wiggiswil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wiggiswil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wiggiswil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wiggiswil. Telefon: 031 869 05 02 - E-mail: gemeinde.deisswil.wiggiswil@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wiggiswil:

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