gemeindeverwaltung Gemeinde Wyssachen

Arbeitslosengeld in Wyssachen

Gemeinde Wyssachen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wyssachen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wyssachen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wyssachen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wyssachen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wyssachen
Gemeindehaus 118
4954 Wyssachen
Schweiz

Telefon:

062 966 20 60

Webseite:

www.wyssachen.ch

Email:

info@wyssachen.ch

Fax:

062 966 21 35

Wyssachen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wyssachen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wyssachen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wyssachen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wyssachen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wyssachen. Telefon: 062 966 20 60 - E-mail: info@wyssachen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wyssachen: www.wyssachen.ch

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