gemeindeverwaltung Gemeinde Arboldswil

Arbeitslosengeld in Arboldswil

Gemeinde Arboldswil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Arboldswil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Arboldswil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Arboldswil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Arboldswil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Arboldswil

4424 Arboldswil
Schweiz

Telefon:

061 933 13 13

Webseite:

www.arboldswil.ch

Email:

gemeinde@arboldswil.ch

Fax:

061 933 13 15

Arboldswil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Arboldswil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Arboldswil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Arboldswil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Arboldswil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Arboldswil. Telefon: 061 933 13 13 - E-mail: gemeinde@arboldswil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Arboldswil: www.arboldswil.ch

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