gemeindeverwaltung Gemeinde Hersberg

Arbeitslosengeld in Hersberg

Gemeinde Hersberg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hersberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hersberg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hersberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hersberg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hersberg

4423 Hersberg
Schweiz

Telefon:

061 923 13 00

Webseite:

www.hersberg.ch

Email:

gemeinde.hersberg@bluewin.ch

Fax:

061 923 13 03

Hersberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hersberg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hersberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hersberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hersberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hersberg. Telefon: 061 923 13 00 - E-mail: gemeinde.hersberg@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hersberg: www.hersberg.ch

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