gemeindeverwaltung Gemeinde Hölstein

Arbeitslosengeld in Hölstein

Gemeinde Hölstein

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hölstein ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hölstein. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hölstein :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hölstein wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hölstein
Bündenweg 40
4434 Hölstein
Schweiz

Telefon:

061 956 90 00

Webseite:

www.hoelstein.ch

Email:

info@hoelstein.bl.ch

Fax:

061 951 22 71

Hölstein - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hölstein, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hölstein oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hölstein erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hölstein

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hölstein. Telefon: 061 956 90 00 - E-mail: info@hoelstein.bl.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hölstein: www.hoelstein.ch

Andere Dienstleistungen