gemeindeverwaltung Gemeinde Röschenz

Arbeitslosengeld in Röschenz

Gemeinde Röschenz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Röschenz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Röschenz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Röschenz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Röschenz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Röschenz
Dorfplatz
4244 Röschenz
Schweiz

Telefon:

061 766 90 10

Webseite:

www.roeschenz.ch

Email:

gemeinde@roeschenz.bl.ch

Fax:

061 766 90 11

Röschenz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Röschenz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Röschenz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Röschenz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Röschenz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Röschenz. Telefon: 061 766 90 10 - E-mail: gemeinde@roeschenz.bl.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Röschenz: www.roeschenz.ch

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