gemeindeverwaltung Gemeinde Rümlingen

Arbeitslosengeld in Rümlingen

Gemeinde Rümlingen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rümlingen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rümlingen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rümlingen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rümlingen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rümlingen
Häfelfingerstrasse 6
4444 Rümlingen
Schweiz

Telefon:

062 299 19 52

Webseite:

www.ruemlingen.ch

Email:

ruemlingen@tiscali.ch

Fax:

062 299 54 02

Rümlingen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rümlingen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rümlingen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rümlingen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rümlingen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rümlingen. Telefon: 062 299 19 52 - E-mail: ruemlingen@tiscali.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rümlingen: www.ruemlingen.ch

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