gemeindeverwaltung Gemeinde Tecknau

Arbeitslosengeld in Tecknau

Gemeinde Tecknau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Tecknau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Tecknau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Tecknau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Tecknau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Tecknau
Dorfstrasse 22
4492 Tecknau
Schweiz

Telefon:

061 985 88 22

Webseite:

www.tecknau.ch

Email:

gemeindetecknau@datacomm.ch

Fax:

061 985 88 21

Tecknau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Tecknau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Tecknau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Tecknau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Tecknau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Tecknau. Telefon: 061 985 88 22 - E-mail: gemeindetecknau@datacomm.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Tecknau: www.tecknau.ch

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