gemeindeverwaltung Gemeinde Ziefen

Arbeitslosengeld in Ziefen

Gemeinde Ziefen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ziefen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ziefen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ziefen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ziefen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ziefen
Hauptstrasse 107
4417 Ziefen
Schweiz

Telefon:

061 935 95 95

Webseite:

www.ziefen.ch

Email:

sekretariat@ziefen.ch

Fax:

061 935 95 96

Ziefen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ziefen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ziefen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ziefen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ziefen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ziefen. Telefon: 061 935 95 95 - E-mail: sekretariat@ziefen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ziefen: www.ziefen.ch

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