gemeindeverwaltung Gemeinde Attalens

Arbeitslosengeld in Attalens

Gemeinde Attalens

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Attalens ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Attalens. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Attalens :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Attalens wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Attalens
Rue de l Eglise 4
1616 Attalens
Schweiz

Telefon:

021 947 41 85

Webseite:

www.attalens.ch

Email:

administration@attalens.ch

Fax:

021 947 52 96

Attalens - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Attalens, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Attalens oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Attalens erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Attalens

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Attalens. Telefon: 021 947 41 85 - E-mail: administration@attalens.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Attalens: www.attalens.ch

Andere Dienstleistungen