gemeindeverwaltung Gemeinde Bossonnens

Arbeitslosengeld in Bossonnens

Gemeinde Bossonnens

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bossonnens ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bossonnens. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bossonnens :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bossonnens wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bossonnens
Rue du Bourg-Neuf 12
1615 Bossonnens
Schweiz

Telefon:

021 947 44 88

Webseite:

www.bossonnens.ch

Email:

bossonnens@bluewin.ch

Fax:

021 947 48 13

Bossonnens - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bossonnens, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bossonnens oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bossonnens erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bossonnens

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bossonnens. Telefon: 021 947 44 88 - E-mail: bossonnens@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bossonnens: www.bossonnens.ch

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