gemeindeverwaltung Gemeinde Châtonnaye

Arbeitslosengeld in Châtonnaye

Gemeinde Châtonnaye

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Châtonnaye ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Châtonnaye. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Châtonnaye :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Châtonnaye wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Châtonnaye

1553 Châtonnaye
Schweiz

Telefon:

026 658 12 37

Webseite:

www.chatonnaye.ch

Email:

commune@chatonnaye.ch

Fax:

026 658 16 94

Châtonnaye - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Châtonnaye, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Châtonnaye oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Châtonnaye erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Châtonnaye

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Châtonnaye. Telefon: 026 658 12 37 - E-mail: commune@chatonnaye.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Châtonnaye: www.chatonnaye.ch

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