gemeindeverwaltung Gemeinde Cugy (FR)

Arbeitslosengeld in Cugy

Gemeinde Cugy (FR)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Cugy ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Cugy (FR). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Cugy :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Cugy (FR) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Cugy (FR)

1482 Cugy
Schweiz

Telefon:

026 660 16 92

Webseite:

www.cugy-fr.ch

Email:

info@cugy-fr.ch

Fax:

026 660 70 34

Cugy - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Cugy (FR), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Cugy oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Cugy erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Cugy

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Cugy (FR). Telefon: 026 660 16 92 - E-mail: info@cugy-fr.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Cugy (FR): www.cugy-fr.ch

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