gemeindeverwaltung Gemeinde Fétigny

Arbeitslosengeld in Fétigny

Gemeinde Fétigny

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Fétigny ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Fétigny. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Fétigny :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Fétigny wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Fétigny
Le Village 143
1532 Fétigny
Schweiz

Telefon:

026 660 25 46

Webseite:

www.fetigny.ch

Email:

commune@fetigny.ch

Fax:

026 660 03 46

Fétigny - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Fétigny, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Fétigny oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Fétigny erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Fétigny

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Fétigny. Telefon: 026 660 25 46 - E-mail: commune@fetigny.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Fétigny: www.fetigny.ch

Andere Dienstleistungen