gemeindeverwaltung Gemeinde Galmiz

Arbeitslosengeld in Galmiz

Gemeinde Galmiz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Galmiz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Galmiz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Galmiz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Galmiz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Galmiz
Hintere Gasse 37
3285 Galmiz
Schweiz

Telefon:

026 670 33 22

Webseite:

www.galmiz.ch

Email:

gemeinde@galmiz.ch

Fax:

026 670 33 70

Galmiz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Galmiz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Galmiz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Galmiz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Galmiz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Galmiz. Telefon: 026 670 33 22 - E-mail: gemeinde@galmiz.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Galmiz: www.galmiz.ch

Andere Dienstleistungen