gemeindeverwaltung Gemeinde Gurmels

Arbeitslosengeld in Gurmels

Gemeinde Gurmels

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gurmels ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gurmels. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gurmels :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gurmels wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gurmels
Schlösslistrasse 1
3212 Gurmels
Schweiz

Telefon:

026 674 93 33

Webseite:

www.gurmels.ch

Email:

gemeinde@gurmels.ch

Fax:

026 674 93 39

Gurmels - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gurmels, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gurmels oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gurmels erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gurmels

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gurmels. Telefon: 026 674 93 33 - E-mail: gemeinde@gurmels.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gurmels: www.gurmels.ch

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