gemeindeverwaltung Gemeinde La Folliaz

Arbeitslosengeld in Lussy

Gemeinde La Folliaz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lussy ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Folliaz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lussy :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde La Folliaz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde La Folliaz

1690 Lussy
Schweiz

Telefon:

026 653 10 91

Webseite:

www.lafolliaz.ch

Email:

commune.lafolliaz@bluewin.ch

Fax:

026 653 27 15

Lussy - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde La Folliaz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lussy oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lussy erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Lussy

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde La Folliaz. Telefon: 026 653 10 91 - E-mail: commune.lafolliaz@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde La Folliaz: www.lafolliaz.ch

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