gemeindeverwaltung Gemeinde Le Mouret

Arbeitslosengeld in Le Mouret

Gemeinde Le Mouret

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Le Mouret ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Le Mouret. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Le Mouret :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Le Mouret wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Le Mouret
Route du Pafuet 42
1724 Le Mouret
Schweiz

Telefon:

026 413 20 96

Webseite:

www.le-mouret.ch

Email:

administration@le-mouret.ch

Fax:

026 413 40 05

Le Mouret - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Le Mouret, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Le Mouret oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Le Mouret erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Le Mouret

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Le Mouret. Telefon: 026 413 20 96 - E-mail: administration@le-mouret.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Le Mouret: www.le-mouret.ch

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