gemeindeverwaltung Gemeinde Neyruz (FR)

Arbeitslosengeld in Neyruz

Gemeinde Neyruz (FR)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Neyruz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neyruz (FR). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Neyruz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Neyruz (FR) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Neyruz (FR)
Rte de Romont 4
1740 Neyruz
Schweiz

Telefon:

026 477 11 15

Webseite:

www.neyruz.ch

Email:

neyruz@neyruz.ch

Fax:

026 477 33 45

Neyruz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Neyruz (FR), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Neyruz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Neyruz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Neyruz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Neyruz (FR). Telefon: 026 477 11 15 - E-mail: neyruz@neyruz.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Neyruz (FR): www.neyruz.ch

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