gemeindeverwaltung Gemeinde Oberschrot

Arbeitslosengeld in Oberschrot

Gemeinde Oberschrot

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberschrot ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberschrot. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberschrot :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberschrot wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberschrot
Niederried 145
1716 Oberschrot
Schweiz

Telefon:

026 419 11 57

Webseite:

www.oberschrot.ch

Email:

gemeinde@oberschrot.ch

Fax:

026 419 11 18

Oberschrot - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberschrot, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberschrot oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberschrot erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberschrot

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberschrot. Telefon: 026 419 11 57 - E-mail: gemeinde@oberschrot.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberschrot: www.oberschrot.ch

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