gemeindeverwaltung Gemeinde Plaffeien

Arbeitslosengeld in Plaffeien

Gemeinde Plaffeien

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Plaffeien ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Plaffeien. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Plaffeien :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Plaffeien wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Plaffeien
Dorfstrasse 5
1716 Plaffeien
Schweiz

Telefon:

026 419 90 10

Webseite:

www.plaffeien.ch

Email:

gemeinde@plaffeien.ch

Fax:

026 419 90 19

Plaffeien - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Plaffeien, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Plaffeien oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Plaffeien erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Plaffeien

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Plaffeien. Telefon: 026 419 90 10 - E-mail: gemeinde@plaffeien.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Plaffeien: www.plaffeien.ch

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