gemeindeverwaltung Gemeinde Plasselb

Arbeitslosengeld in Plasselb

Gemeinde Plasselb

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Plasselb ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Plasselb. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Plasselb :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Plasselb wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Plasselb
Dorfweg 16
1737 Plasselb
Schweiz

Telefon:

026 419 13 53

Webseite:

www.plasselb.ch

Email:

gemeinde@plasselb.ch

Fax:

026 419 30 29

Plasselb - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Plasselb, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Plasselb oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Plasselb erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Plasselb

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Plasselb. Telefon: 026 419 13 53 - E-mail: gemeinde@plasselb.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Plasselb: www.plasselb.ch

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