gemeindeverwaltung Gemeinde Ponthaux

Arbeitslosengeld in Ponthaux

Gemeinde Ponthaux

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ponthaux ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ponthaux. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ponthaux :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ponthaux wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ponthaux

1772 Ponthaux
Schweiz

Telefon:

026 475 32 70

Webseite:

http://ponthaux-fr.ch.ch

Email:

ponthaux@bluewin.ch

Fax:

026 475 29 10

Ponthaux - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ponthaux, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ponthaux oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ponthaux erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ponthaux

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ponthaux. Telefon: 026 475 32 70 - E-mail: ponthaux@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ponthaux: http://ponthaux-fr.ch.ch

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