gemeindeverwaltung Gemeinde Rossens (FR)

Arbeitslosengeld in Rossens

Gemeinde Rossens (FR)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rossens ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rossens (FR). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rossens :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rossens (FR) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rossens (FR)

Die Gemeinde ist per 1. Januar 2016 zur Gemeinde Gibloux zusammengeschlossen.

Schweiz

Telefon:

Webseite:

Email:

Fax:

Rossens - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rossens (FR), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rossens oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rossens erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rossens

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rossens (FR). Telefon: - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rossens (FR):

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