gemeindeverwaltung Gemeinde Sâles (Gruyère)

Arbeitslosengeld in Sâles

Gemeinde Sâles (Gruyère)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Sâles ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sâles (Gruyère). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Sâles :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Sâles (Gruyère) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Sâles (Gruyère)
Place de l Eglise 1
1625 Sâles
Schweiz

Telefon:

026 917 83 50

Webseite:

www.sales.ch

Email:

commune@sales.ch

Fax:

026 917 84 77

Sâles - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Sâles (Gruyère), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Sâles oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Sâles erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Sâles

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Sâles (Gruyère). Telefon: 026 917 83 50 - E-mail: commune@sales.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Sâles (Gruyère): www.sales.ch

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