gemeindeverwaltung Gemeinde Torny

Arbeitslosengeld in Torny-le-Grand

Gemeinde Torny

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Torny-le-Grand ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Torny. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Torny-le-Grand :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Torny wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Torny
Au Village
1748 Torny-le-Grand
Schweiz

Telefon:

026 658 17 77

Webseite:

www.torny-le-grand.ch

Email:

commune@torny.ch

Fax:

026 658 17 87

Torny-le-Grand - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Torny, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Torny-le-Grand oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Torny-le-Grand erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Torny-le-Grand

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Torny. Telefon: 026 658 17 77 - E-mail: commune@torny.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Torny: www.torny-le-grand.ch

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