gemeindeverwaltung Gemeinde Treyvaux

Arbeitslosengeld in Treyvaux

Gemeinde Treyvaux

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Treyvaux ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Treyvaux. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Treyvaux :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Treyvaux wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Treyvaux
Route d Arconciel 3
1733 Treyvaux
Schweiz

Telefon:

026 413 10 12

Webseite:

www.treyvaux.ch

Email:

commune@treyvaux.ch

Fax:

026 413 41 12

Treyvaux - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Treyvaux, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Treyvaux oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Treyvaux erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Treyvaux

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Treyvaux. Telefon: 026 413 10 12 - E-mail: commune@treyvaux.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Treyvaux: www.treyvaux.ch

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