gemeindeverwaltung Gemeinde Ueberstorf

Arbeitslosengeld in Ueberstorf

Gemeinde Ueberstorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ueberstorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ueberstorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ueberstorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ueberstorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ueberstorf
Dorfstrasse 45
3182 Ueberstorf
Schweiz

Telefon:

031 741 40 70

Webseite:

www.ueberstorf.ch

Email:

gemeinde@ueberstorf.ch

Fax:

031 741 39 13

Ueberstorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ueberstorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ueberstorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ueberstorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ueberstorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ueberstorf. Telefon: 031 741 40 70 - E-mail: gemeinde@ueberstorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ueberstorf: www.ueberstorf.ch

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