gemeindeverwaltung Gemeinde Ulmiz

Arbeitslosengeld in Ulmiz

Gemeinde Ulmiz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ulmiz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ulmiz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ulmiz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ulmiz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ulmiz

3214 Ulmiz
Schweiz

Telefon:

031 751 14 61

Webseite:

www.ulmiz.ch

Email:

gemeindeverwaltung.ulmiz@swissonline.ch

Fax:

031 751 16 30

Ulmiz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ulmiz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ulmiz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ulmiz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ulmiz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ulmiz. Telefon: 031 751 14 61 - E-mail: gemeindeverwaltung.ulmiz@swissonline.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ulmiz: www.ulmiz.ch

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