gemeindeverwaltung Gemeinde Vuadens

Arbeitslosengeld in Vuadens

Gemeinde Vuadens

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Vuadens ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Vuadens. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Vuadens :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Vuadens wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Vuadens
Bâtiment de l école
1628 Vuadens
Schweiz

Telefon:

026 912 37 37

Webseite:

www.vuadens.ch

Email:

commune@vuadens.ch

Fax:

026 913 97 37

Vuadens - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Vuadens, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Vuadens oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Vuadens erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Vuadens

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Vuadens. Telefon: 026 912 37 37 - E-mail: commune@vuadens.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Vuadens: www.vuadens.ch

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