gemeindeverwaltung Gemeinde Bellevue

Arbeitslosengeld in Bellevue

Gemeinde Bellevue

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bellevue ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bellevue. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bellevue :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bellevue wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bellevue
Rte de Lausanne 329
1293 Bellevue
Schweiz

Telefon:

022 959 88 20

Webseite:

www.mairie-bellevue.ch

Email:

info@mairie-bellevue.ch

Fax:

022 959 88 21

Bellevue - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bellevue, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bellevue oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bellevue erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bellevue

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bellevue. Telefon: 022 959 88 20 - E-mail: info@mairie-bellevue.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bellevue: www.mairie-bellevue.ch

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