gemeindeverwaltung Stadt Carouge (GE)

Arbeitslosengeld in Carouge (GE)

Stadt Carouge (GE)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Carouge (GE) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Carouge (GE). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Carouge (GE) :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Carouge (GE) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Carouge (GE)
Pl. du Marché 14
1227 Carouge (GE)
Schweiz

Telefon:

022 307 89 87

Webseite:

www.carouge.ch

Email:

mairie@carouge.ch

Fax:

022 342 53 29

Carouge (GE) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Carouge (GE), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Carouge (GE) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Carouge (GE) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Carouge (GE)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Carouge (GE). Telefon: 022 307 89 87 - E-mail: mairie@carouge.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Carouge (GE): www.carouge.ch

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