gemeindeverwaltung Gemeinde Kölliken

Arbeitslosengeld in Kölliken

Gemeinde Kölliken

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Kölliken ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kölliken. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Kölliken :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Kölliken wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Kölliken
Hauptstrasse 38
5742 Kölliken
Schweiz

Telefon:

062 737 09 09

Webseite:

www.koelliken.ch

Email:

einwohnerkontrolle@koelliken.ch

Fax:

062 737 09 10

Kölliken - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Kölliken, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Kölliken oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Kölliken erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Kölliken

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Kölliken. Telefon: 062 737 09 09 - E-mail: einwohnerkontrolle@koelliken.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Kölliken: www.koelliken.ch

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