gemeindeverwaltung Gemeinde Laconnex

Arbeitslosengeld in Laconnex

Gemeinde Laconnex

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Laconnex ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Laconnex. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Laconnex :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Laconnex wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Laconnex
Rue de la Maison-Forte 11
1287 Laconnex
Schweiz

Telefon:

022 756 15 69

Webseite:

www.laconnex.ch

Email:

info@laconnex.ch

Fax:

022 756 32 89

Laconnex - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Laconnex, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Laconnex oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Laconnex erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Laconnex

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Laconnex. Telefon: 022 756 15 69 - E-mail: info@laconnex.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Laconnex: www.laconnex.ch

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